Ein viraler Social-Media-Post hat in der deutschen Krypto-Community Zweifel an der Zukunft der einjährigen steuerfreien Haltefrist für Bitcoin- und Altcoins ausgelöst. Nach Recherchen und Stellungnahmen aus Unionskreisen gibt es jedoch keine belastbaren Hinweise darauf, dass die CDU einen Kompromiss zur Abschaffung dieser Regelung mitträgt.
Viraler Post löst Zweifel an der Haltefrist aus
Auslöser der Debatte war ein Beitrag des Finfluencers „Techaktien“, der auf 𝕏 und Instagram zusammen rund 200.000 Menschen erreicht und mit seinem Post (mittlerweile gelöscht) laut Quelle rund 500.000 Aufrufe erzielte. Darin hieß es, die SPD wolle die steuerfreie Haltefrist für Krypto-Gewinne im Zuge einer Steuerreform kippen, während die CDU noch unentschlossen sei und auf eine Art Bestandsschutz dränge. Demnach sollten vor 2027 erworbene Coins weiterhin vom Steuerprivileg profitieren.
Die Meldung traf auf ein ohnehin sensibles politisches Umfeld. Dass Teile der SPD Krypto-Investoren stärker besteuern wollen, ist seit den Koalitionsverhandlungen Anfang 2025 bekannt und wurde später in weiteren politischen Zusammenhängen erneut angesprochen. Brisant war deshalb weniger die SPD-Linie als vielmehr die Behauptung, die CDU könne sich auf einen solchen Deal einlassen. Gerade das widersprach bisherigen öffentlichen Signalen aus der Union.
Noch im politischen Raum hatte Lukas Krieger von der CDU/CSU erklärt: „Wir brauchen aber Rechtssicherheit für Anleger und Unternehmen, und wir setzen [uns] als CDU/CSU hier beispielsweise weiterhin klar für die Beibehaltung der Einjahresfrist für steuerfreie Gewinne ein.“ Vor diesem Hintergrund wirkte der virale Post wie ein möglicher Kurswechsel. Eine überprüfbare Grundlage dafür lag zunächst allerdings nicht vor, obwohl die Behauptung von mehreren reichweitenstarken Accounts weiterverbreitet wurde.
CDU weist Kompromiss zur Krypto-Steuer zurück
Bei näherer Prüfung zerfiel die Geschichte jedoch rasch. Zunächst verwies „Techaktien“ auf ein angebliches „Eckpunktepapier zur Harmonisierung der Vermögenszuwachsbesteuerung“ aus dem März 2026. Ein solches Dokument ließ sich laut Quelle jedoch nicht finden. Auch Medienberichte, die seine Darstellung stützten, existierten zu diesem Zeitpunkt nicht. Damit fehlte der zentralen Behauptung von Beginn an jede nachvollziehbare Dokumentation.
Entscheidend wurden daraufhin Aussagen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Gegenüber BTC Echo hieß es aus Unionskreisen, die Behauptung sei falsch; vonseiten der SPD gebe es im Rahmen der Einkommensteuerdebatte keine entsprechende Forderung und auch keinen Kompromissvorschlag. Der zuständige Berichterstatter Olav Gutting formulierte noch klarer: „Die Abschaffung der einjährigen Haltefrist auf Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.“ Zuvor hatte er bereits betont, es gebe keinen „überzeugenden steuerpolitischen Grund“, an der geltenden Praxis zu rütteln.
Später berief sich „Techaktien“ dann auf angebliche Berichte von „Table Briefings“, wonach innerhalb der SPD die Abschaffung des „Steuerprivilegs für Krypto-Spekulanten“ zur Bedingung für andere steuerpolitische Vorhaben gemacht worden sei. Sogar ein zugespitztes Zitat des SPD-Abgeordneten Sönke Rix wurde in diesem Zusammenhang verbreitet: „Wir haben der Union die Wahl gelassen: Entweder ihr seid die Partei der Steuerentlastung für alle, oder ihr seid die Lobby-Partei für Krypto-Zocker. Sie haben sich für den Soli entschieden.“ Auffindbar waren diese Artikel jedoch nicht.
Für den Markt und für steuerlich relevante Standortfragen ist vor allem eines bedeutsam: Derzeit gibt es keine belastbare Evidenz dafür, dass die CDU die einjährige Haltefrist für Bitcoin- und Krypto-Gewinne aufgeben will. Der Fall zeigt zugleich, wie schnell unbestätigte Behauptungen in einem sensiblen regulatorischen Umfeld Wirkung entfalten können — und wie stark die Debatte um die steuerliche Behandlung digitaler Vermögenswerte politisch aufgeladen bleibt.
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