StartNewsKlingbeils Krypto-Steuer wackelt: Union zweifelt an Milliarden-Einnahmen

Klingbeils Krypto-Steuer wackelt: Union zweifelt an Milliarden-Einnahmen

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Die schwarz-rote Koalition steuert auf einen steuerpolitischen Konflikt über Bitcoin und andere Kryptowerte zu. Im Zentrum steht die Frage, ob Gewinne nach Ablauf der bisherigen einjährigen Haltefrist weiterhin steuerfrei bleiben sollen. Auslöser ist ein Vorstoß von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der in einem ZDFheute-Beitrag von „politiX“ vom 14. Juni aufgegriffen wurde und innerhalb der Krypto-Community, aber auch zwischen SPD und Union, erhebliche Reaktionen ausgelöst hat.

Union bremst Klingbeils Pläne zur Kryptosteuer

Klingbeil hatte Ende April im Zusammenhang mit den Haushaltseckwerten angekündigt, Kryptowährungen künftig anders besteuern zu wollen. Der SPD-Politiker stellte den Vorstoß in einen größeren Kontext der Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität: „Wir sagen Steuerbetrügern den Kampf an. Wir wollen die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität voranschreiten. Wir wollen die Kryptowährung anders besteuern.“ Für viele Marktteilnehmer war vor allem diese Verbindung von Kryptobesteuerung und Kriminalitätsbekämpfung der politisch heikle Punkt.

Roman Reher, Bitcoin-Publizist und auf YouTube als „Blocktrainer“ bekannt, kritisierte im ZDFheute-Beitrag genau diese Einordnung. „Ich denke, viele verstehen oder fühlen sich missverstanden dadurch, dass man hier Kriminalität und den Kryptosektor in einen Topf wirft. Der Bereich ist natürlich aktuell schon steuerlich geregelt, auch festgestellt vom obersten Gericht. Wer dagegen verstößt, ist dementsprechend auch rechtlich verfolgbar.“ Reher verwies zudem auf Analyseunternehmen wie Chainalysis, die mit Behörden arbeiten, und sagte, illegale Transaktionen machten nur einen geringen Anteil am weltweiten Kryptovolumen aus.

Die Union zeigt sich bislang nicht bereit, Klingbeils Linie einfach mitzutragen. Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, formulierte die Skepsis deutlich: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, man muss die Dinge konsistent regeln im Steuerrecht. Wir haben die Spekulationsgewinnfreiheit bei Gold. Wir haben sie bei Fremdwährungsgeschäften, und da sehen wir die Kryptowährung angesiedelt.“ Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe er davon aus, „dass es an der Gesetzesänderung nicht bedarf“.

Haltefrist wird zum Knackpunkt im Steuerstreit

Bislang gilt in Deutschland folgendes Krypto-Steuerrecht: Wer Kryptowerte wie Bitcoin länger als ein Jahr privat hält, kann sie anschließend steuerfrei verkaufen. Steuerlich werden sie damit ähnlich behandelt wie Fremdwährungen, Gold, Oldtimer oder andere private Veräußerungsgeschäfte. In einem frühen Entwurf aus den Koalitionsverhandlungen stand nach Darstellung des ZDFheute-Beitrags noch der SPD-Satz: „Einkünfte aus Kryptowährung besteuern wir wie Kapitaleinkünfte.“ Im finalen Koalitionsvertrag blieb davon nur die allgemeinere Formulierung, man werde die Regulierung von Kryptowerten „auf Lücken überprüfen und diese gegebenenfalls schließen“.

Kevin Kühnert, früherer SPD-Generalsekretär und heute bei der Finanzwende tätig, verteidigte die Idee einer stärkeren Besteuerung mit dem Argument der Gleichbehandlung. „Das ist mir natürlich bewusst, dass das viele als Teil ihrer Altersvorsorge betrachten. Da geht es ja lediglich um eine Gleichbehandlung mit anderen privaten Vorsorgeformen.“ Viele Menschen sorgten mit ETFs oder Einzelaktien fürs Alter vor und zahlten später Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag; warum dies bei Bitcoin-Gewinnen unzumutbar sein solle, sei ihm „nicht erklärlich“. Das Bundesfinanzministerium argumentierte ähnlich: „Wer mit Kryptowerten wie Bitcoin Gewinne erzielt, soll ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern.“

Offen ist jedoch, wie viel eine Reform tatsächlich einbringen würde und ob sie rechtlich Bestand hätte. Klingbeil nannte im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Finanz- und Steuerkriminalität sowie Kryptobesteuerung eine Größenordnung von 2 Milliarden Euro; Kühnert verwies auf Berechnungen eines Frankfurter Instituts von etwa 10 Milliarden Euro. Österreich, wo die Haltefrist bereits abgeschafft wurde, erzielte 2024 allerdings nur rund 34 Millionen Euro aus der Kryptobesteuerung. Dr. Ingo Heuel, Experte für Steuerrecht, verwies im ZDFheute-Beitrag zudem auf den Gleichheitsgrundsatz: „Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, ich muss gleiche Anlageklassen gleich behandeln, wenn es kein sachliches Differenzierungskriterium gibt. Jetzt müsste der Gesetzgeber in das Gesetz schreiben, warum er Kryptowerte anders behandelt als beispielsweise Fremdwährung, Gold, Oldtimer oder Kunstgegenstände.“ Bloßer Geldbedarf des Fiskus reiche nach seiner Einschätzung nicht aus.

Der Steuerstreit über Bitcoin und andere Kryptowerte ist damit noch weit von einer Einigung entfernt. Für langfristige Halter geht es um die Zukunft der einjährigen Haltefrist, für Trader um mögliche Änderungen bei Abgeltungsteuer, Freibeträgen und Verlustverrechnung. Die entscheidende Frage bleibt, ob Klingbeil einen Gesetzentwurf vorlegt, der nicht nur fiskalisch plausibel erscheint, sondern auch die Union überzeugt und verfassungsrechtlich tragfähig ist.

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