StartNewsGrüne, Linke und CDU/CSU: Krypto-Steuer spaltet die Parteien

Grüne, Linke und CDU/CSU: Krypto-Steuer spaltet die Parteien

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Die Debatte über die steuerfreie Ein-Jahres-Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen in Deutschland hat sich binnen weniger Tage deutlich zugespitzt. Nachdem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, SPD, Ende April auf der Bundespressekonferenz eine Änderung der Krypto-Besteuerung angekündigt hatte, liegen nun konkrete politische Vorstöße von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken vor. Gleichzeitig positioniert sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen eine Änderung der bestehenden Regelung.

Klingbeil hatte die steuerpolitische Stoßrichtung im Kontext der Haushaltsplanung umrissen. „Wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern“, sagte der Vizekanzler und Finanzminister. In der Fragerunde verwies er darauf, dass im Bereich „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität/Krypto-Besteuerung“ Einnahmen von zwei Milliarden Euro vorgesehen seien. Details nannte Klingbeil nicht; die Pläne sollen nach seinen Angaben mit der Etatreife Anfang Juli konkretisiert werden.

Den bislang konkretesten Gesetzesvorschlag legte die Grünen-Fraktion vor. Der Gesetzentwurf mit dem Titel „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ sieht vor, die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht entfallen zu lassen. Der Deutsche Bundestag fasste den Kern am 6. Mai in einer hib-Meldung so zusammen: Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern.

Im Entwurf heißt es dazu, die Haltefrist werde „aufgehoben“. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten würden damit unabhängig von der Haltedauer besteuert. Nach Darstellung des Entwurfs soll die Neuregelung für Coins gelten, die nach dem 31. Dezember 2025 erworben wurden; Altbestände wären damit nach der bisherigen Darstellung nicht betroffen. Die Grünen rechnen mit zusätzlichen Einnahmen von „mindestens etwa 5 Mrd. Euro“.

Zur Begründung grenzt der Entwurf Kryptowährungen ausdrücklich von Gold und anderen Edelmetallen ab. Kryptowerte hätten sich wegen „hoher Volatilität“, geringem Nutzen als Zahlungsinstrument und entstandenen systemischen Risiken nicht als digitales Äquivalent zu Gold bewährt, heißt es in der Begründung. Politisch bemerkenswert ist vor allem die steuerliche Konstruktion: Der Vorschlag würde Kryptowährungen nicht wie Aktien in die Kapitalertragsteuer überführen, sondern Gewinne weiterhin dem persönlichen Einkommensteuersatz unterwerfen.

Die Linke geht in einem neuen Antrag noch weiter. Der Entwurf mit dem Titel „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ fordert, Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des § 20 EStG aufzunehmen und zugleich der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zu unterwerfen. Damit würde die Partei Krypto-Gewinne grundsätzlich in Richtung Einkünfte aus Kapitalvermögen verschieben, zusätzlich aber auch nicht realisierte Wertzuwächse bei einem Wegzug aus Deutschland adressieren.

Darüber hinaus verlangt der Linken-Antrag, auf EU-Ebene Befugnisse für Handelsverbote bestimmter Kryptowerte zu schaffen. Genannt werden Kryptowerte, die „keine volkswirtschaftliche Funktion erfüllen“, aufgrund von Proof-of-Work-Verfahren massive Umweltschäden verursachen oder erhebliche Risiken für die Finanzstabilität darstellen. Der Antrag fordert außerdem eine zentrale Kryptoaufsicht auf EU-Ebene sowie Identitätsfeststellungspflichten bei Interaktionen selbstverwalteter Wallets mit regulierten Dienstleistern.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt dem eine andere steuerliche Systematik entgegen. In einem Antwortschreiben an Blocktrainer auf eine Bürgeranfrage heißt es: „Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.“ Eine solche Maßnahme sei zudem „im Koalitionsvertrag nicht vereinbart“. Die Fraktion verweist darauf, dass die Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist auch für Gold und Fremdwährungsgeschäfte gelte.

Damit ist der politische Konflikt klarer umrissen als noch vor wenigen Tagen. Die Grünen wollen die Haltefrist für neue Krypto-Käufe nach dem 31. Dezember 2025 abschaffen und Gewinne dauerhaft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfassen. Die Linke fordert zusätzlich Wegzugsbesteuerung, stärkere EU-Aufsicht und mögliche Handelsverbote. Die CDU/CSU argumentiert dagegen mit steuerlicher Systematik, Koalitionsvertrag und der Vergleichbarkeit zu anderen privaten Veräußerungsgeschäften.

Für deutsche Krypto-Anleger verschiebt sich die Debatte damit von einer abstrakten Haushaltsankündigung zu konkreten parlamentarischen Modellen. Entscheidend werden nun drei Fragen: ob die Haltefrist tatsächlich fällt, welcher Steuersatz künftig greifen würde und wie Altbestände behandelt werden. Gesetzlich geändert ist die bestehende Regelung noch nicht. Politisch steht sie aber so deutlich zur Disposition wie seit Jahren nicht.

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