Der Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte ist im Finanzausschuss des Bundestages gescheitert. Für Krypto-Anleger bleibt die aktuelle Rechtslage damit vorerst unverändert: Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowerten können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei realisiert werden.
Grüne scheitern mit Vorstoß zur Kryptosteuer
Die Grünen wollten mit ihrem Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten eine aus ihrer Sicht bestehende „Gerechtigkeitslücke“ schließen. Konkret zielte der Entwurf darauf, Gewinne aus Verkäufen von Bitcoin und anderen Kryptowerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu erfassen. In der Kurzmitteilung des Bundestages heißt es dazu: „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten wie dem Internet-Geld Bitcoin gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke unterstützte die Grünen.“
Die Union lehnte den Vorstoß mit Verweis auf die steuerliche Systematik privater Veräußerungsgeschäfte ab. Nach Auffassung der CDU/CSU hätte der Entwurf Kryptowerte gegenüber anderen Vermögensgegenständen schlechtergestellt, für die nach Ablauf der Haltefrist weiterhin Steuerfreiheit gilt. Der Ausschussbericht fasst die Position so zusammen: „Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion hätte der Gesetzentwurf anders als von den Grünen dargestellt nicht Gerechtigkeitslücken im Steuersystem geschlossen, sondern vielmehr neue aufgerissen. Er hätte dazu geführt, dass Kryptowerte anders besteuert würden als etwa Edelmetalle oder Fremdwährungen.“
Auch die AfD-Fraktion sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus, allerdings mit einer grundsätzlich steuerpolitischen Begründung. In der Bundestagsmitteilung heißt es: „Die AfD-Fraktion wandte sich gegen den Gesetzentwurf der Grünen mit dem Argument, dass es nicht richtig sei, nach neuen Steuerquellen zu suchen, sondern besser, sich auf weniger Dinge zu beschränken, die besteuert werden sollten. Dies lasse sich finanzieren, wenn man den Staat auf seine Kernbereiche beschränke. Genannt wurden Innere und Äußere Sicherheit sowie Rechtspflege.“
SPD wartet auf Vorschläge des Finanzministeriums
Die SPD-Fraktion teilt zwar das Ziel einer stärkeren Besteuerung von Kryptowerten, will aber zunächst die Linie des Bundesfinanzministeriums abwarten. Zuständig wäre Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, SPD-Politiker und Finanzminister der Bundesregierung. Die Kurzmitteilung hält fest: „In der SPD-Fraktion wird zwar das Ziel der Besteuerung von Kryptowerten geteilt. Aber man wolle mit entsprechenden rechtlichen Änderungen warten, bis Bundesfinanzminister Lars Klingbeil seine Vorschläge unterbreitet.“
Die Grünen begründeten ihren Entwurf unter anderem damit, dass die bestehenden Regeln ursprünglich für andere Arten von Vermögensgegenständen gedacht gewesen seien. Der Ausschussbericht formuliert die Argumentation der Fraktion so: „Die rechtlichen Regelungen für die Steuerfreiheit von Kryptowerten sind aus Sicht der Grünen ursprünglich mit Blick auf andere Vermögensgegenstände geschaffen worden, etwa Antiquitäten, die lange Zeit in Kellern gelagert wurden. Es sei rechtlich sehr einfach, eine Besteuerung analog zu anderen Vermögensgegenständen einzuführen.“ Zur fiskalischen Wirkung verwiesen die Grünen auf eine Studie der Frankfurt School of Finance, nach der Steuermehreinnahmen von 11,4 Milliarden Euro möglich seien; die Fraktion habe diese Zahl in ihrer Kalkulation jedoch halbiert, um konservativ vorzugehen.
Die Linke unterstützte den Grünen-Entwurf als einzige Fraktion, meldete aber zugleich eigene Vorbehalte an. Der Bundestagsbericht zitiert die Position wie folgt: „Bestehende Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Kryptowerten müssten überwunden werden. Allerdings habe der Gesetzentwurf der Grünen auch Schwächen, da er einen großen bürokratischen Aufwand zur Folge hätte. Außerdem fehle eine Grenze zur Verrechnung von Verlusten aus Kryptogeschäften, die den Fiskus hohe Einnahmen kosten könnten.“ Die Fraktion verwies dabei auf einen eigenen Antrag zur stärkeren Regulierung und Besteuerung von Krypto-Haltern.
Für den Kryptomarkt in Deutschland ist die Ausschussentscheidung vor allem ein Signal, dass die Debatte nicht beendet ist. Der konkrete Grünen-Vorstoß ist gescheitert, doch die SPD hält eine Reform grundsätzlich für möglich und wartet auf Vorschläge aus dem Finanzministerium. Bis dahin bleibt die einjährige Haltefrist für privat gehaltene Kryptowerte der zentrale steuerliche Bezugspunkt für Anleger.
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