Die Initiative Pro Haltefrist bündelt den Widerstand gegen eine mögliche Abschaffung der steuerlichen Einjahresfrist für private Krypto-Veräußerungsgeschäfte. Mit einer neuen Website, einer vorbereiteten Bundestags-Petition und Unterstützung aus der deutschen Bitcoin- und Krypto-Community will das Bündnis politische Sichtbarkeit für ein Thema schaffen, das für langfristige Anleger, Broker, Wallet-Nutzer und Krypto-Unternehmen erhebliche steuerliche Bedeutung hat.
Pro Haltefrist bringt Petition in den Bundestag
Der Bitcoin Bundesverband hat über X den Start von ProHaltefrist.de bekannt gemacht und die Seite als zentrale Informationsplattform für die Debatte um die steuerliche Behandlung von Bitcoin und Kryptowährungen positioniert. In dem Beitrag heißt es: „ProHaltefrist.de ist online! Die zentrale Anlaufstelle für alle, die sich über die Zukunft der steuerlichen Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen informieren möchten.“ Die Website führt Argumente für den Erhalt der Haltefrist, Parteipositionen, Informationen zur Bundestags-Petition sowie Unterstützer aus Wirtschaft, Medien und Community zusammen.
https://t.co/WPijotDtOD ist online!
Die zentrale Anlaufstelle für alle, die sich über die Zukunft der steuerlichen Haltefrist für #Bitcoin und #Kryptowährungen informieren möchten.
✅ Argumente für den Erhalt der Haltefrist
✅ Positionen der Parteien
✅ Informationen zur…— Bitcoin Bundesverband (@btcverband) June 3, 2026
Im Zentrum steht eine öffentliche ePetition beim Deutschen Bundestag. Der Petitionstext trägt den Titel „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (insbesondere Bitcoin)“ und fordert, die bestehende steuerliche Behandlung nach § 23 EStG beizubehalten. In der Petition heißt es: „Die Petition fordert den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (wie Bitcoin) nach § 23 EStG. Insbesondere soll die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei sind, nicht abgeschafft werden. Zudem wird verlangt, die Einordnung von Kryptowerten als ‚andere Wirtschaftsgüter‘ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ausdrücklich beizubehalten.“
Die Petition wurde am 30. Mai 2026 eingereicht. Nach Angaben der Initiative prüft die Petitionskommission des Deutschen Bundestags nun, ob die Eingabe zulässig ist, formale Anforderungen erfüllt und als öffentliche ePetition freigeschaltet wird; erfahrungsgemäß rechnet Pro Haltefrist mit einer Prüfung von zwei bis drei Wochen und einer möglichen Freischaltung ungefähr ab dem 14. Juni 2026. Sobald die Mitzeichnungsphase beginnt, bleiben sechs Wochen Zeit, um Unterstützer zu mobilisieren. Erreicht die Petition innerhalb dieser Frist 30.000 Mitzeichnungen, kann der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durchführen, was dem Thema zusätzliche politische Aufmerksamkeit und eine offizielle Behandlung im Bundestag verschaffen würde.
Krypto-Sparer mobilisieren für die Haltefrist
Die Initiative argumentiert, dass die Einjahresfrist nicht als Sondervorteil, sondern als verlässlicher Rahmen für langfristige private Vermögensbildung zu verstehen sei. Auf der Website heißt es: „Die einjährige steuerliche Haltefrist für Kryptowährungen ist kein ‚Steuerschlupfloch‘, sondern ein bewusst geschaffener rechtlicher Rahmen für langfristige Investitionen in digitale Vermögenswerte. Eine Abschaffung dieser Regelung hätte weitreichende negative Folgen – für private Sparer, Unternehmen, Innovationen und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt.“ Besonders betont wird der Vertrauensschutz für Anleger, die vor Jahren unter den damals geltenden Regeln in Bitcoin oder andere Kryptowerte investiert haben.
Pro Haltefrist stellt die Debatte ausdrücklich in den Kontext privater Vorsorge und kleiner Sparbeträge. In der Begründung der Petition heißt es: „Bürgerinnen und Bürger, die auf Grundlage der geltenden Rechtslage und der gefestigten finanzgerichtlichen Rechtsprechung in Kryptowerte investiert haben, vertrauen auf die Verlässlichkeit des Steuersystems. Ein nachträglicher Wegfall der Haltefrist würde einen gravierenden Eingriff in den Vertrauensschutz darstellen. Zudem nutzen viele Kleinsparer und Privatanleger Bitcoin und andere Kryptowerte als Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge.“ Die Initiative knüpft daran die Position, dass Anleger, die digitale Vermögenswerte länger als ein Jahr halten, nicht als kurzfristige Spekulanten behandelt werden sollten.
Neben steuerlicher Rechtssicherheit verweist Pro Haltefrist auf Bürokratiekosten und Standortfragen. Die Website nennt aktuell 51 Unterstützer, darunter Unternehmen wie Relai, 21bitcoin, Bison, Blocktrainer, UTXO Solutions, Bitsurance und Coinfinity sowie Medien- und Community-Akteure wie Bitcoin Bundesverband und Les Femmes Orange.
In der Petitionsbegründung heißt es dazu: „Müssten künftig sämtliche Transaktionen unabhängig von der Haltedauer deklariert werden, würde dies für Millionen von Sparern zu einem immensen Dokumentationsaufwand führen, zum Beispiel durch komplexe FiFo-Berechnungen über mehrere Wallets hinweg. Auch die Finanzbehörden stünden vor einer bürokratischen Überlastung, da sie unzählige Kleinsttransaktionen und Krypto-Berichte prüfen müssten, was in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Steuereinnahmen steht.“ Die Mitzeichnung soll ausschließlich über die offizielle ePetitionsplattform des Deutschen Bundestags erfolgen; Pro Haltefrist kündigt an, den direkten Link nach Freischaltung zu veröffentlichen.
Für deutsche Krypto-Anleger wird die Petition zu einem frühen Stimmungstest darüber, wie mobilisierungsfähig die Community in einer steuerpolitisch sensiblen Frage ist. Ob daraus eine öffentliche Anhörung im Bundestag entsteht, hängt nun von der Freischaltung und der anschließenden Zahl der Mitzeichnungen ab. Inhaltlich setzt Pro Haltefrist auf ein klares Narrativ: Rechtssicherheit für langfristige Sparer, weniger Bürokratie für Marktteilnehmer und der Erhalt eines Standortvorteils für die deutsche Krypto- und Bitcoin-Ökonomie.
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