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EU-Krypto-Steuer nimmt Form an: Brüssel prüft Abgabe auf Transaktionen und Gewinne

EU-Krypto-Steuer nimmt Form an: Brüssel prüft Abgabe auf Transaktionen und Gewinne

Bild erstellt mit ChatGPT

Die Europäische Union prüft erstmals konkreter, wie eine gemeinsame Krypto-Steuer als neue Eigenmittelquelle aussehen könnte. Im Mittelpunkt stehen zwei Modelle: eine Abgabe auf Kryptotransaktionen und eine Steuer auf realisierte Kapitalgewinne. Patrick Hansen, bei Circle für EU Strategy & Policy zuständig, verweist auf einen von Politico berichteten, durchgesickerten Vermerk der Kommissionsdienste, der vor Beratungen des Rates zum nächsten langfristigen EU-Haushalt zirkuliert.

EU prüft zwei Wege zu einer Krypto-Steuer

In Brüssel kursieren seit längerer Zeit Forderungen nach neuen EU-Eigenmitteln, zu denen auch eine unionsweite Besteuerung von Kryptoaktivitäten zählen könnte. Hansen ordnet den Vorgang als wichtigen Zwischenschritt ein: „Seit geraumer Zeit gibt es in Brüssel Gerüchte und Forderungen nach EU-weiten Krypto-Steuern als Teil der Bemühungen, neue Eigenmittel der EU zu schaffen. Bislang gab es jedoch nur sehr wenige Details dazu, wie eine solche EU-weite Krypto-Steuer tatsächlich aussehen könnte.“ Der nun bekannt gewordene Kommissionsvermerk liefert nach seiner Darstellung erstmals einen detaillierteren Blick auf die Optionen, die derzeit geprüft werden.

Das Papier behandelt zwei mögliche Modelle. Das erste wäre eine Kryptotransaktionssteuer, beispielhaft mit 0,1 Prozent auf den Wert einer Kryptotransaktion, wobei Crypto-Asset Service Provider, also regulierte Anbieter im europäischen Markt, als Erhebungs- und Meldestellen fungieren könnten. Das zweite Modell wäre eine Steuer auf realisierte Kapitalgewinne aus Kryptoanlagen. Hansen fasst die fiskalische Dimension so zusammen: „Die Kommission schätzt, dass ein transaktionsbasiertes Modell jährlich rund drei bis vier Milliarden Euro einbringen könnte, während ein Ansatz über Kapitalgewinne je nach Marktbedingungen etwa eine bis 2,4 Milliarden Euro generieren könnte.“

Für Marktteilnehmer ist vor allem relevant, dass beide Ansätze sehr unterschiedliche Anreizwirkungen hätten. Eine Transaktionssteuer würde jede steuerpflichtige Bewegung erfassen und damit potenziell auch Handelsstrategien mit hoher Umschlagshäufigkeit belasten. Eine Kapitalgewinnsteuer wäre näher an bestehenden nationalen Steuerlogiken, setzt aber eine harmonisierte Bemessungsgrundlage voraus. Hansen betont zugleich den Status des Dokuments: „Wichtig ist: Das ist noch kein Gesetzgebungsvorschlag. Aber es ist das erste Mal, dass wir konkrete Details dazu sehen, wie eine potenzielle EU-weite Kryptobesteuerung aussehen könnte und wie die EU über ihre Umsetzung nachdenkt.“

Hürden reichen von DAC8 bis Self-Custody

Die im Papier genannten Hindernisse sind erheblich. Für eine solche Steuer wäre die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich, zudem müsste zunächst eine harmonisierte EU-Steuerbasis geschaffen werden. Hinzu kommt die Datenfrage: Verlässliche Meldedaten aus DAC8, der EU-Richtlinie zur steuerlichen Transparenz bei Kryptoassets, werden erst ab 2027 in größerem Umfang verfügbar sein. Damit würde eine technisch saubere Umsetzung nicht nur politisch, sondern auch operativ Zeit benötigen.

Besonders heikel ist die Frage, wie Nutzer und Kapital auf neue Abgaben reagieren würden. Hansen verweist darauf, dass Aktivitäten aus dem EU-regulierten Bereich abwandern könnten, etwa zu DeFi-Protokollen, Self-Custody-Wallets oder nicht in der EU ansässigen Anbietern. Er schreibt dazu: „Man kann die wahrscheinliche Verhaltensreaktion auf eine solche Steuer kaum stark genug betonen. Jede transaktionsbasierte Krypto-Steuer würde wahrscheinlich die Migration in nicht besteuerte Kanäle wie DeFi, Self-Custody oder Nicht-EU-Anbieter und/oder in nicht besteuerte Vermögenswerte wie Stablecoins beschleunigen.“ Aus seiner Sicht würde das in der Praxis das Ertragspotenzial deutlich senken, auf dem die Projektionen beruhen.

Auch die Behandlung von Stablecoins ist ein zentraler Punkt. Dem Papier zufolge sollten Stablecoins, die als Zahlungsmittel verwendet werden, bei einem transaktionsbasierten Modell voraussichtlich ausgenommen werden; bei einer Kapitalgewinnbesteuerung würden Stablecoins in der Regel ebenfalls nicht im selben Maß erfasst, da sie nicht auf Kursgewinne gegenüber Fiatwährungen ausgerichtet sind. Der Vermerk soll zusammen mit weiteren möglichen EU-Eigenmitteln diskutiert werden, darunter Abgaben auf digitale Dienste und Online-Glücksspiel. Hansen bewertet die relative Komplexität klar: „Von den drei Optionen scheint die Kryptobesteuerung vor den größten technischen, rechtlichen und praktischen Umsetzungsproblemen zu stehen.“

Eine EU-weite Krypto-Steuer ist damit noch kein unmittelbar bevorstehendes Gesetzesprojekt, aber sie ist erstmals mit konkreteren Parametern in der Brüsseler Haushaltsdebatte angekommen. Für regulierte Anbieter, aktive Trader und institutionelle Investoren dürfte entscheidend sein, ob die EU eher ein transaktionsbasiertes Modell mit hohen Ausweichanreizen oder eine Kapitalgewinnlogik mit größerem Harmonisierungsbedarf weiterverfolgt. Hansen zieht daraus eine vorsichtig politische Einschätzung: „Die substanziellen politischen, rechtlichen und operativen Herausforderungen, die das Papier skizziert, stimmen mich hoffnungsvoll, dass eine EU-weite Kryptobesteuerung kurzfristig nicht zu einer politischen Priorität wird.“

KI-Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung eines KI-Systems auf Basis der angegebenen Quellen vorbereitet und vor der Veröffentlichung redaktionell durch einen menschlichen Editor geprüft, bearbeitet und freigegeben. Alle Zitate, Daten und Tatsachenbehauptungen sollen aus den genannten Quellen stammen; dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.

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